Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten ab dem 1. Januar 2026 neue EU-Schwellenwerte, die von der Europäischen Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2495 festgelegt wurden. Die Änderung der Schwellenwerte erfolgt auf Grundlage des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA).
Die Schwellenwerte sind als Nettowerte ohne Umsatzsteuer zu verstehen. Sie spielen eine essentielle Rolle bei der Schätzung des Auftragswerts, um festzustellen, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen ein Vergabeverfahren durchzuführen ist.
Der durchschnittliche Wechselkurs beträgt für die Jahre 2026–2027 4,31 PLN.
EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026


