Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website www.interreg6a.net, die in deutscher und polnischer Sprache bereitgestellt wird. Die Verwaltungsbehörde des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ist bemüht, die Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind derzeit in der jeweils gültigen Fassung:

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:

  • die meisten pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei;
  • Formulare sind barrierearm;
  • nicht alle Videos verfügen über Untertitel und eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache;
  • Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen,
  • bei Aufruf der Website wird in die Sprache des Browsers gewechselt.

Wir streben an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. September 2022 erstellt und zuletzt am 11. September 2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt mit uns auf, zum Beispiel über das Kontaktformular oder per E-Mail. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

4.1 Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Choose File
4.2 Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

4.3 Information zur Datenverarbeitung

Mit der Verwendung des Formulars erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass neben den von Ihnen eingegebenen Daten das Datum und die Uhrzeit Ihrer Meldung für den Absendevorgang gespeichert werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Zustimmung zur Datenverarbeitung
4.4 Kontakt

Ihre Anliegen werden bearbeitet durch:

Gemeinsames Sekretariat
des Kooperationsprogramms Interreg VI A
Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027
Ernst-Thälmann-Str. 4
D – 17321 Löcknitz

E-Mail: info@interreg6a.net

5. Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der  Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.