Berichterstattung
Ablauf der Berichterstattung
Der Ablauf der Berichterstattung ist nachfolgend vereinfacht dargestellt. siehe Details: Programmhandbuch (Kapitel 6.2, 6.4)

Bewilligung
Die Projekte werden durch den Begleitausschuss für die Förderung ausgewählt. Anschließend wird der Fördervertrag geschlossen.
Ab dem Projektstatus „Bewilligt“ steht der Bereich „III. Berichterstattung“ im Jems zur Verfügung.

Partnerbericht
Die Projektpartner sind verpflichtet für jeden Berichtszeitraum fristgerecht Partnerberichte zu erstellen, um über den inhaltlichen Fortschritt ihrer eigenen Aktivitäten sowie ihrer förderfähigen Ausgaben zu berichten.

FLC Kontrolle
Die eingereichten Partnerberichte werden durch die First Level Kontrolleure geprüft. Im Ergebnis werden die förderfähigen Ausgaben zertifiziert.
Weiterführende Informationen: siehe First Level Kontrolle

Projektbericht
Der Projektbericht wird durch den Leadpartner für jeden Berichtszeitraum erstellt und fristgerecht eingereicht. Er enthält Informationen zum inhaltlichen sowie finanziellen Fortschritt des Projekts (unter anderem alle Zertifikate der Projektpartner).

GS-Prüfung
Das Gemeinsame Sekretariat prüft die Projektberichte und leitet diese an die Rechnungsführende Stelle weiter.

Zahlung an den Leadpartner
Die Rechnungsführende Stelle veranlasst die Erstattung an den Leadpartner.
Berichtsfristen
Die Projektpartner beachten die Einhaltung der Berichtsfristen gemäß „II. Bewilligung, 3. Berichtszeitplan“.
Jems schickt standardmäßig eine automatische Erinnerung zum Ende eines Berichtzeitraums an Projektpartner und First Level Kontrolleure. siehe Beschreibung zu Automatischen Benachrichtigungen
Partnerbericht: Kann ein Projektpartner seinen Partnerbericht nicht rechtzeitig einreichen, informiert er seinen Leadpartner und seinen First Level Kontrolleur. Der Leadpartner informiert das Gemeinsame Sekretariat.
Projektbericht: Kann der Leadpartner den Projektbericht nicht rechtzeitig einreichen, informiert er das Gemeinsame Sekretariat.