Jems | Kleinteilige Projekte
Diese Online-Handreichung wurde auf Basis der Jems Version 11 erstellt.
Einzelne Jems-Bezeichnungen können sich in der Zukunft noch verändern, z.B. aufgrund neuer Jems-Versionen und Funktionen sowie Optimierung von Bezeichnungen zum besseren Verständnis der Nutzer. Bezeichnungen auf Screenshots in den Online-Handreichungen können deshalb von den Bezeichnungen im Jems abweichen.
Für wen ist diese Online-Handreichung?
- Projektpartner, die Kleinteilige Projekte beantragen und umsetzen
- Programmnutzer (zum Beispiel: Verwaltungsbehörde, Gemeinsames Sekretariat, Prüfbehörde)
Inhalt der Online-Handreichung?
In der Online-Handreichung sind alle wichtigen Besonderheiten für Kleinteilige Projekte im Jems zusammengefasst, die von den Online-Handreichungen für reguläre Projekte abweichen.
Tipp!
Alle Besonderheiten zu den vereinfachten Verfahren für Kleinteilige Projekte haben wir für Sie auf der Seite Kleinteilige Projekte zusammengefasst.
1. Antrag
In der Online-Handreichung „Antrag“ finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Aufbau und Erstellen eines Antrags im Jems. Darüber hinaus beachten die Partner in Kleinteiligen Projekten die folgenden Besonderheiten:
Aufbau des Antrags
Der Jems-Antrag wurde für Kleinteilige Projekte vereinfacht und wie folgt angepasst:
- C.2 Vorschuss
- C.4 Arbeitsplan
- E.2 Projektspezifische Pauschalbeträge, E.2.1 Kleinteilige Projekte | GS
- Jems-Bezeichnungen wurden, sofern erforderlich, an die Besonderheiten für Kleinteilige Projekte angepasst. Beachten Sie die Hinweise im Jems beim Ausfüllen des Antrags.
- Abschnitte / Textfelder, in denen keine Angaben erfasst werden müssen, sind entweder nur mit einem Minus-Symbol „-“ oder „- | nicht erforderlich“ gekennzeichnet.
E.2.1 Projektspezifischer Pauschalbetrag
Der Bereich wird ausschließlich durch das Gemeinsame Sekretariat ab der Phase 2 Bewilligung bearbeitet.
In der Phase 1 Antragstellung muss der Antragsteller in diesem Abschnitt keine Angaben erfassen. Dies wird durch den Plausibilitäts-Check vor Einreichung sichergestellt.
Automatische Benachrichtigungen
2. Bewilligung
In der Online-Handreichung „Projektbewilligung“ finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Bereich „II. Bewilligung“ im Jems. Darüber hinaus beachten die Partner in Kleinteiligen Projekten die folgenden Besonderheiten:
Jems-Nutzer der Partner haben ab Projektauswahl durch den Begleitausschuss nur noch Leserecht zum Antrag.
In der Phase 2 nimmt das Gemeinsames Sekretariat notwendige Anpassungen im Antrag und im Bereich II. Bewilligung vor:
- Anpassung der Nutzerzuweisung
- Erstellen des projektspezifischen Pauschalbetrags und erforderlichen Nachweise im Bereich E.2.1; die Daten sind im pdf-Export des Antrags verfügbar
- Aktualisierung der Budgets des Leadpartners und der Partner
- Aktualisierung der Finanzierung des Leadpartners und der Partner
- Ergänzen von Informationen im Bereich „II. Bewilligung“
Nur der Leadpartner füllt die Jems-Erklärung aus. Partner informieren per E-Mail, welche registrierten Jems-Nutzer lesenden Zugriff zum Jems erhalten sollen.
3. Berichterstattung
In der Online-Handreichung „Partnerbericht“ finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Aufbau und Erstellen eines Partnerberichts im Jems. Darüber hinaus beachtet der Leadpartner in Kleinteiligen Projekten die folgenden Besonderheiten:
- Der Leadpartner erstellt spätestens 1 Monat nach Ende des Projekts den Partnerbericht und reicht diesen ein.
- im Reiter „Ausgabenliste“ legt der Leadpartner nur eine Ausgabe an und wählt in der Spalte „Pauschalbeträge | E.2.1“ die angezeigte Option aus.
- Für die Berichterstattung der erreichten Indikator-Werte verwendet der Leadpartner die Vorlage „template_partner_report_achieved_indicators“, die im Reiter „Export“ runtergeladen wird. Die Vorlage enthält die geplanten Output- und Ergebnis-Indikatoren aus dem Antrag. Der Leadpartner erfasst in der Spalte „Erreichte Werte“ die im Zuge der Projektumsetzung erreichten Werte. Die ausgefüllte Vorlage wird im Reiter „Anlagen | Partnerbericht“ hochgeladen.
4. Wie geht es von hieraus weiter?
- Das Gemeinsames Sekretariat prüft die Erreichung des Projektziels.
- Mit Abschluss der Prüfung des Partnerberichts veranlasst die Rechnungsführende Stelle die Auszahlung des projektspezifischen Pauschalbetrags (nach Verrechnung mit Vorschusszahlungen). Das Auszahlschreiben wird zum Antrag im Bereich „Dokumentenaustausch“ hochgeladen.
Tipp!
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie unter FAQ – Fragen und Antworten





