Antragsstopp beim Kleinprojektefonds „Vertrauen stärken“ (SZ 6.3)
Aufgrund der hohen Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel können im Kleinprojektefonds „Vertrauen stärken“ (Spezifisches Ziel 6.3) seit dem 1. Juni 2026 keine weiteren Förderanträge von Kleinen Projekten für das Jahr 2026 vom KPF-Verwalter entgegengenommen werden.
Zur Neuigkeit der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. vom 27.05.2026
Im Interreg-Programm ist es weiterhin möglich, im Rahmen des 7. Calls Fördermittel für Kleinteilige Projekte zu beantragen. Der Call läuft bis zum 31.12.2026 und Anträge können jederzeit eingereicht werden!!
Die wichtigsten Merkmale von Kleinteiligen Projekten:
- Projektbudget gesamt von 62.500 EUR bis max. 200.000 EUR,
- mindestens zwei Projektpartner aus Deutschland und Polen, mit eigenem Budget für jeden Partner,
- öffentliche und nicht-öffentliche Einrichtungen können Leadpartner sein,
- Umsetzung eines gemeinsamen Ziels, das den Bedürfnissen des Grenzraums entspricht,
- obligatorische Antragsberatung auf Basis eines Antragsentwurfs, der im Jems erstellt wird.
Ein Kleinteiliges Projekt ist die optimale Wahl, wenn:
- die geplanten Maßnahmen über die Organisation einzelner Veranstaltungen hinausgehen und ggf. Pilotcharakter haben,
- die Ergebnisse des Projekts auf beiden Seiten der Grenze Vorteile bringen,
- ein nachhaltiges Produkt, eine Dienstleistung, eine gemeinsame Lösung oder ein Netzwerk entsteht.
Beispielhafte Maßnahmen:
- Aufbau grenzüberschreitender Kooperationsnetzwerke zwischen Institutionen,
- Entwicklung gemeinsamer Bildungsprogramme,
- Entwicklung digitaler Plattformen und Angebote für die Bewohner der Grenzregion,
- Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes, der Biodiversität, der Kultur und der sozialen Integration,
- Entwicklung gemeinsamer Tourismusangebote, usw.
Kontaktieren Sie uns im Gemeinsamen Sekretariat für eine Beratung!



