Unsere Interreg-Geschichte
Im Jahr 2025 hat ganz Europa 35 Jahre Interreg gefeiert, das als Gemeinschaftsinitiative erstmalig im Zeitraum 1990-1994 in Europa umgesetzt wurde! Dies hat uns bewogen, einen Blick zurück zu werfen – zu den Anfängen bis zum heutigen Programm und die Besonderheiten, die jede Förderperiode begleiteten.
Im deutsch-polnischen Grenzraum werden seit über 30 Jahren mit Unterstützung von Interreg vielfältige Projekte gefördert, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen stärken.
Mit der Genehmigung des ersten Operationellen Programms „Interreg“ mit Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Juli 1995 begann die gezielte Förderung mit Interreg II A (1994-1999) in unserer Grenzregion. Auf der polnischen Seite wurden Projekte entlang der Grenze zu diesem Zeitpunkt noch mit Phare CBC-Mitteln finanziert, dem Gegenstück der Interreg-Finanzierung für damalige Beitrittsländer der Europäischen Union. Im Operationellen Programm wurden erste gemeinsame Programmstrukturen, u.a. mit der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde im Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, festgelegt. Die Aufgaben des Gemeinsamen Sekretariats waren bereits zu dieser Zeit teilweise am Standort Löcknitz verortet. Nachdem ein Projektausschuss über die Förderwürdigkeit von Projekten entschieden hat, stellte das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern als Bewilligungsbehörde die Förderbescheide für den jeweiligen Begünstigten aus.
Während der Umsetzung von Interreg III A (2000-2006) trat Polen im Mai 2004 der Europäischen Union bei. Im Zuge des EU-Betritts wurde der polnische Gebietsteil in das Programmgebiet aufgenommen. Eine entsprechende Programmänderung wurde im Dezember 2004 von der Europäischen Kommission genehmigt. Dadurch konnten polnische Projektpartner zum ersten Mal direkt am Interreg-Programm teilnehmen. Dies erforderte zudem, dass gemeinsame Strukturen und Abläufe zur Programmumsetzung neu aufgesetzt werden mussten. In dieser Zeit wurde der Fonds für Kleine Projekte eingeführt.
In der Förderperiode 2007-2013 würdigt die Europäischen Kommission die besondere Bedeutung von Interreg, indem die „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ erstmalig als eigenständiges Ziel der Kohäsionspolitik in den EU-Verordnungen berücksichtigt wird. Mit den Verordnungen wurden auch Neuerungen für das Interreg IV A-Programm eingeführt, wie z.B. das Leadpartner-Prinzip, bei dem ein federführender Partner für jedes Projekt benannt wird und die Verantwortung für die Projektumsetzung gegenüber den Programmbehörden trägt. Für die Projektpartner bedeutete diese Umstellung der Förderung auf eine partnerschaftlich organisierte Zusammenarbeit eine wesentliche Änderung und Herausforderung für die Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wurde das Fördergebiet im Rahmen der neuen 20%-Regel um die damaligen Landkreise Demmin und Mecklenburg-Strelitz sowie die kreisfreie Stadt Neubrandenburg erweitert. Ein gemeinsamer Begleitausschuss mit acht stimmberechtigten Mitgliedern hat einstimmig über die Auswahl der Projekte entschieden.
Während der Umsetzung vom Kooperationsprogramm Interreg V A (2014-2020) nahm das Fördergebiet seine heutige Form an. Im Zuge der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 wurde der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vollständig in das Fördergebiet aufgenommen. Auf der brandenburgischen Seite des Fördergebiets kam der Landkreis Märkisch Oderland hinzu.
Zur Verwaltung der Programmumsetzung wurde das elektronische Monitoring System (eMS) eingeführt. Über das System haben Antragsteller ihre zweisprachigen Projektanträge eingereicht, die vom Gemeinsamen Sekretariat bewertet und durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bewilligt wurden. Die getätigten Projektausgaben wurden halbjährlich durch die Projektpartner abgerechnet und durch die First Level Kontrolle geprüft (je eine zuständige Kontrollstelle in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Polen). Die zertifizierten Ausgaben aller Partner hat der Leadpartner in einem Projektbericht zur Erstattung beim Programm eingereicht. Auf diese Weise wurden alle notwendigen Daten im eMS vorgehalten, die gegenüber der Kommission berichtet werden mussten.
Die wesentlichste Herausforderung an die Zusammenarbeit der Projekte war in dieser Zeit jedoch die Covid19-Pandemie, die dazu führte, neue Wege der Zusammenarbeit mittels digitaler Hilfsmittel zu entdecken.
Im aktuellen Programm Interreg VI A (2021-2027) wurde ein stärkerer Fokus auf kooperative Maßnahmen und weniger auf hochinvestive Maßnahmen gesetzt. Grund sind striktere Vorgaben zur thematischen Konzentration in den EU-Verordnungen. Dies führte unter anderem dazu, dass ein stärkerer Fokus auf die thematische Passfähigkeit von Projekten in das Programm bei der Beratung und Bewertung von Projekten gelegt werden muss. Straßenbau-Maßnahmen sind nicht länger im Programm förderfähig und investive Maßnahmen werden nur unterstützt, wenn sie einen eindeutigen grenzüberschreitenden Mehrwert haben.
Ein ebenso wichtiger Schritt waren Umstrukturierungsmaßnahmen bei den Programmbehörden, um Abläufe effizienter zu gestalten. Das Gemeinsame Sekretariat wurde in den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Ergänzend wurden die Aufgaben der Bewilligung und der Auszahlung in die Verwaltungsbehörde integriert. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Begleitausschuss wurde um Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartner erweitert. Die Entscheidungen der Projektauswahl werden auf Basis einer einfachen Mehrheit getroffen.
Das elektronische Monitoring System Jems unterstützt, wie das Vorgänger-System eMS, alle Prozesse der Programmumsetzung von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zur Berichterstattung der Projekte. Die Kontrolle von Ausgaben für deutsche Projektpartner wird erstmalig in einem dezentralen System von Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Jems unterstützt zudem den Einsatz von vereinfachten Kostenoptionen, die im Programm neu eingeführt wurden wie z.B. die Vorbereitungs- und Abschlusskostenpauschale sowie neue Pauschalsatz-Optionen.
Mit Blick auf die Förderperiode 2028-2034 hat die Europäische Kommission im Juli 2025 einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 sowie neue Verordnungsentwürfe zur Umsetzung von EU-Förderprogrammen vorgelegt. Damit hat sie den Startschuss für die Verhandlungsprozesse zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gegeben, die bis 2027 abgeschlossen sein sollen. Details (Englisch)
Ein Blick in die Entwürfe zeigt schon jetzt: die Veränderung wird in der Zukunft auch weiterhin ein stetiger Begleiter von Interreg bleiben und die Bedingungen an die Förderung wiederholt neu gesetzt werden (z.B. durch Einführung eines leistungsorientierten Ansatzes der Erstattung).
Sie wollen wissen, wie es bei uns im Programm weitergeht ? Wir werden Sie informieren, sobald die Prozesse zur Vorbereitung der neuen Förderperiode 2028-2034 im Programm starten!
Interreg in Zahlen
seit 1994
Programmgebiet: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen (Wojewodschaft Westpommern)
Förderprogramm
Interreg II A (1994-1999)
Interreg III A (2000-2006)
Interreg IV A (2007-2013)
Interreg V A (2014-2020)
Projekte
169
450
69
62
/
EU-Mittel (EFRE)
108,5 DM
118,1
132,8
134,0
124,5
Thematische Schwerpunkte
Die Prioritäten im Programm waren jeher vielseitig und umfassen bis heute die Bereiche Kleine Projekte, Wirtschaft, Verwaltung, Verkehr, Tourismus, Umwelt, Gesundheit, Bildung und Ausbildung.
Seit 1994 haben beispielsweise 39.890 Menschen an den verschiedenen Bildungsprojekten im Programm teilgenommen und es konnten insgesamt 54 km an grenzüberschreitenden Straßen- und Wegeverbindungen gebaut werden.
Kleinprojektefonds seit 1994
Ein besonderes Herzstück des Programms sind die Kleinprojektefonds, die Kleine Projekte fördern und so die direkte, alltägliche Begegnung von deutschen und polnischen Bürgern ermöglichen. An den Kleinen Projekte haben im Zeitraum von 1994 bis 2020 über 347.000 deutsche und polnische Bürger teilgenommen.
Förderprogramm
Interreg II A (1994-1999)
Interreg III A (2000-2006)
Interreg IV A (2007-2013)
Interreg V A (2014-2020)
Interreg VI A (2021-2027)
Kleine Projekte
/
947
1.237
883
/
EU-Mittel (EFRE)
2,3
3,4
8,3
14,1
13,7

