Kleinteilige Projekte
Inhalt
Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Thema „Kleinteilige Projekte“.
Besonderheiten allgemein
Kleinteilige Projekte sind Vorhaben mit einem EFRE-Budget ab 50.000 Euro und mit einem Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR und einem Fördersatz bis maximal 80 %, die nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden.
Das Verfahren für Kleinteilige Projekte zeichnet sich durch verschiedene Vereinfachungen aus:
- vereinfachter Antrag
- verpflichtende Antragsberatung
- zügige Auswahlentscheidung durch den Begleitausschuss und Bewilligung
- Festlegung eines projektspezifischen Pauschalbetrags mit Bewilligung
- nur 1 Bericht des Leadpartners am Ende des Durchführungszeitraums
- keine First Level Kontrolle
Detaillierte Informationen zu allen Besonderheiten finden Sie in unserem Programmhandbuch (Version 3.0) Kapitel 5.2
Antragstellung
Aktueller Call: INT07/2025 Kleinteilige Projekte – Prioritäten 1-3
Vereinfachter Antrag
- mindestens 2 Partner (je ein Partner DE und PL)
- öffentliche und nicht-öffentliche Organisationen können Leadpartner sein
- keine Assoziierten Partner
- Antrag auf Vorschusszahlungen bis zu 60 % des Projektbudgets (EFRE) möglich (1. Vorschuss mit Bewilligung: 25% des Projektbudgets (EFRE) ohne Begründung; 2. Vorschuss zur Hälfte der Projektumsetzung: bis zu 35% mit Begründung)
- Budgetoptionen 1 und 4
- Anwendung des Referenzkostenkatalogs des KPF
- nur ein Arbeitspaket mit 2 bis 5 Aktivitäten
Kurze Beschreibung zum Ablauf
Der Begleitausschuss trifft seine Projektauswahlentscheidung in der Regel zum Ende eines jeden Quartals. Wir empfehlen Ihnen deshalb direkt mit den beiden zuständigen Kolleginnen im Gemeinsamen Sekretariat Kontakt aufzunehmen, um Ihre Projektidee anzukündigen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Zuständige Kolleginnen im Gemeinsamen Sekretariat: Monika Szarszewska und Marta Werner

! Wichtig: Erstellen Sie im Jems im 7. Call einen Entwurf des Förderantrags. Füllen Sie den Entwurf aus und reichen Sie diesen zur Vorbereitung der verpflichtenden Antragsberatung im Jems ein. Denken Sie an die Erläuterungen der Budgets bei tatsächlichen Kosten (siehe Kapitel 8.2.3.1 Kleinteilige Projekte – Anlagen zur Antragsstellung (Phase 1) Ziff. 3).
Hinweis: Das Offline-Antragsformular bietet lediglich einen ersten Überblick über den Aufbau des Förderantrags im Jems. Die Antragsteller können auf dieser Basis erste Abstimmungen mit ihren Partnern außerhalb vom Jems vornehmen.

Grundlage der verpflichtenden Antragsberatung bildet der im Jems eingereichte Entwurf des Förderantrags. Das Gemeinsame Sekretariat wird Sie in dieser Phase eng begleiten und Ihnen wichtige Hinweise zu Ihrem Antragsentwurf geben.

Arbeiten Sie die Hinweise des Gemeinsamen Sekretariats, die Sie während der verpflichtenden Antragsberatung erhalten, vollständig in den Entwurf des Förderantrags im Jems ein.

Das Gemeinsame Sekretariat wird die Vollständigkeit des Antragsentwurfs prüfen und die Antragsteller per E-Mail informieren, sobald Sie den Antrag final im Jems einreichen können.
Die Bestätigung zum elektronisch eingereichten Förderantrag muss im Original spätestens 14 Kalendertage nach finaler Einreichung des Förderantrags beim Gemeinsamen Sekretariat eingegangen sein.

Sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Antragsteller vom Gemeinsamen Sekretariat ein offizielles Schreiben über die Annahme des Förderantrags. Das Schreiben zur Annahme wird per Post verschickt und zur Information vorab als Scan im Jems zum Antrag unter „Dokumentenaustausch“ hochgeladen.
Dem Begleitausschuss werden nur Förderanträge zur Auswahl vorgelegt, deren Annahme durch das Gemeinsame Sekretariat bestätigt wurde.
Hinweis: In der Regel sollte die Annahme des Förderantrags spätestens zur Hälfte eines Quartals vom Gemeinsamen Sekretariat bestätigt werden, damit der Antrag dem Begleitausschuss zum Ende desselben Quartals zur Projektauswahl vorgelegt werden kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch, dass ein Förderantrag der in einem Quartal eingereicht wurde, im selben Quartal dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird. Entscheidend ist, dass alle Voraussetzungen zur Annahme des Förderantrags durch das Gemeinsame Sekretariat erfüllt sind.

Der Begleitausschuss wird im Call INT07/2025 Kleinteilige Projekte zum ersten Mal auf seiner Sitzung am 18.03.2025 in Schwerin über die Projektauswahl entscheiden. In der Folge findet die Auswahlentscheidung in der Regel zum Ende eines jeden Quartals statt.
Vorlagen
Offline - Antragsformular - Kleinteilige Projekte
Vorlage Partnerschaftsvereinbarung - Kleinteilige Projekte
Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU - nur polnische Partner
Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag
Bewilligung
Kurze Beschreibung zum Ablauf
- Nach Projektauswahl nimmt das Gemeinsame Sekretariat die notwendigen Anpassungen im Förderantrag im Jems vor, u.a. Festlegung des projektspezifischen Pauschalbetrags und Nachweise zur Erreichung des Projektziels (Abschnitt E.2.1 des Antrags)
- Ziel: Zeichnung des Förderantrags 1 Monat nach Projektauswahl

