Programmhandbuch

Wir möchten Ihnen das Programmhandbuch für das Kooperationsprogramm Interreg VI A  Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 vorstellen.

Es enthält alle notwendigen Informationen zur Planung, Beantragung und Durchführung eines Projekts in unserem Programm.

Der Begleitausschuss hat am 08.11.2023 die aktualisierte Fassung des Programmhandbuchs (Version 2.0 – siehe unten) genehmigt. Im Programmhandbuch sind folgende wesentliche Änderungen (insbesondere im Kapitel 4) vorgenommen worden:
Pauschalsätze „bis zu“

Damit Partner ihre eigenen Budgets bedarfsgerecht sowie wirtschaftlich und sparsam planen können, wurde folgende Neuerung beschlossen:

  • Budgetoption 1: KK 7 Restkosten: bis zu 40% der KK 1
  • Budgetoption 3: KK 1 Personalkosten: bis zu 10% der KK 4-6
  • Budgetoption 4: KK 1 Personalkosten: bis zu 20% der KK 4-5
Freiwillige unbezahlte Arbeit

Freiwillige unbezahlte Arbeit ist im Programm nicht förderfähig.

Polnische Partner: Pauschale KK3 Reise- und Unterbringungskosten

Polnische Partner, die Projektpersonal auf Basis von Werkverträgen beschäftigen, dürfen die Pauschale KK3 Reise- und Unterbringungskosten nicht auswählen. Diese pauschalen Ausgaben sind nicht förderfähig.

Änderung von Höchstsätzen für Beihilfen

Mit der Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 01.07.2023 wurden die Höchstsätze wie folgt angepasst:

  • direkte Beihilfe: bis zu 2,2 Mio. EUR pro Projektpartner
  • indirekte Beihilfe: 22.000 EUR pro Unternehmen
Baufachliche Prüfung bei Bauprojekten in MV

Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung MV vom 20.09.2023 ist eine baufachliche Prüfung nur noch bei Projekten >4,0 Mio. € EFRE für Baukosten erforderlich.

Vorherige Version des Programmhandbuches:

Weiterführende Informationen