Jems | Projektbewilligung
Wurde das Projekt vom Begleitausschuss genehmigt, steht im Projekt der Bereich „II. Bewilligung“ zur Verfügung.
1. Fördervertrag I VB
Dieser Abschnitt wird durch die Verwaltungsbehörde (VB) bearbeitet. Die Projektpartner finden hier einen Scan des gezeichneten Fördervertrags abgelegt. Die Datumsangaben zum Projektbeginn und Projektende werden im Antrag festgelegt. (A – Projektinformationen – A.1 Basis-Informationen)! Nach Bewilligung darf nur noch der Durchführungszeitraum (Monaten) und in der Folge das Projektende geändert werden.
4. Partnerinformationen I GS
Dieser Bereich wird durch das Gemeinsame Sekretariat (GS) bearbeitet. Änderungen zur Bankverbindung des Leadpartners sind außerhalb von Jems dem Gemeinsame Sekretariat anzuzeigen.
Neu ab Januar 2026
Indirekte Beihilfe – Austausch Gemeinsames Sekretariat und Projekt
Sofern das Gemeinsame Sekretariat während der Projektumsetzung Informationen von den Projekten zum Thema „Indirekte Beihilfe“ erhält, werden Dokumente im Jems im Bereich „2. Bewilligung – 4. Partnerinformationen“ hochgeladen.





