Die Antragsfrist für den 6., 7. und 8. Call läuft
Interessierte Antragsteller können in den aktuell laufenden Calls weiterhin jederzeit Anträge für Reguläre Projekte im 6. Call und 8. Call sowie Anträge für Kleinteilige Projekte im 7. Call einreichen.
Beachten Sie die Besonderheiten der jeweiligen Calls, die in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst sind.

Verfügbare EFRE-Mittel
Call-übergreifend stehen aktuell folgende Restmittel (EFRE) je Spezifisches Ziel (SZ) zur Belegung zur Verfügung: (Stand: 25.06.2026)
SZ 1.1 Innovation: rd. 7,34 Mio. EUR
SZ 2.4 Anpassung an den Klimawandel: rd. 11,77 Mio. EUR
SZ 2.7 Naturschutz und Biodiversität: rd. 7,26 Mio. EUR
SZ 4.2 Bildung: rd. 5,01 Mio. EUR
SZ 4.6 Kultur und nachhaltiger Tourismus: 0 EUR (Beantragung von Projekten möglich! Bei Bedarf werden zusätzliche Mittel durch Mittelumschichtung bereitgestellt.)
SZ 6.1 Kapazitäten für Kooperation: rd. 2,94 Mio. EUR
Die Projektauswahl erfolgt primär auf Basis des Stands an verfügbaren Restmitteln und der Indikatoren-Erfüllung zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung.
Nächste Termine des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss hat bereits nächste Sitzungstermine festgelegt, an denen geplant ist, weitere Kleinteilige Projekte (7. Call) und Reguläre Projekte (6. und 8. Call) auszuwählen:
- 30.09.2026
- 08.12.2026
Reguläre Projekte – Hinweise zur zeitlichen Orientierung der Antragseinreichung
Wir empfehlen, die Möglichkeit des Antragsvorabchecks zu nutzen. Hierfür wird der finale Antragsentwurf außerhalb von Jems an das Gemeinsame Sekretariat mindestens 6 Wochen vor der offiziellen Projekteinreichung im Jems und spätestens bis 15.10.2026 bei geplanter Einreichung zum Call-Ende (30.11.2026) eingereicht.
Reguläre Projekte, die bereits die Möglichkeit eines Vorab-Checks genutzt haben, sollten ihre Anträge bis Ende Juli 2026 einreichen, damit das Gemeinsame Sekretariat die Bewertung der Anträge rechtzeitig abschließen und der Begleitausschuss noch im Dezember über deren Auswahl entscheiden kann.
Kleinteilige Projekte – Hinweise zur zeitlichen Orientierung der Antragseinreichung
Bevor der Antrag final im Jems eingereicht werden kann, führt das Gemeinsame Sekretariat eine verpflichtende Antragsberatung auf Basis des erstellten Antragsentwurfs im Jems durch. Dem Begleitausschuss werden nur Förderanträge zur Auswahl vorgelegt, deren Annahme durch das Gemeinsame Sekretariat bestätigt wurde. In der Regel sollte die Annahme des Förderantrags spätestens zur Hälfte eines Quartals vom Gemeinsamen Sekretariat bestätigt werden.
Sie haben eine neue Projektidee oder suchen noch einen Partner? Kontaktieren Sie das Gemeinsame Sekretariat und lassen Sie sich beraten!

