Kommunikation

aktualisiert am 20.01.2026

Alle grundsätzlichen Informationen zu den Kommunikationspflichten der Projekte, zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsaktivitäten sowie zur Verwendung des Programm-Logos finden Sie im Detail im Programmhandbuch Kapitel 7 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Auf dieser Informations-Seite stellen wir Ihnen weitere nützliche Hinweise bereit:

  • zur Verwendung des Programm-Logos (einschließlich Downloads und Links)
  • zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Projekten.

1. Programm-Logo

1.1 Zusammensetzung des Programm-Logos

Das Programm-Logo besteht aus 4 Elementen:

  • dem Interreg-Element,
  • der EU-Flagge (EU-Emblem),
  • einem zweisprachigen Hinweis zur Kofinanzierung durch die Europäische Union,
  • dem Programmnamen und
  • Abstandsrand (ein „u“ = ½ der Höhe des EU-Emblems) um alle Elemente.

Standardmäßig verwenden Projekte das Programm-Logo mehrfarbig mit einem Kofinanzierungs-Hinweis in beiden Programmsprachen.

Mit Verwendung des Programm-Logos sind keine weiteren Informationen zur Finanzierung aus dem EFRE erforderlich, d.h. der nachfolgende Satz, der noch in der Förderperiode 2014-2020 gebräuchlich war, kann in der Förderperiode 2021-2027 weggelassen werden: „Das Projekt wird durch die Europäische Union aus Mitteln des Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.“

1.2 Verwendung und Positionierung des Programm-Logos

Das Programm-Logo muss deutlich sichtbar auf allen Kommunikationsmaterialien wie gedruckten oder digitalen Produkten oder Websites und deren mobilen Versionen angebracht sein, die für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmer bestimmt sind.

Das Programm-Logo wird vorzugsweise an den äußeren Ecken des oberen oder unteren Rands (rechts bzw. links) positioniert. Nachfolgend beispielhafte Abbildungen aus dem „Interact Brand Design Manual“:

Wir empfehlen den Projekten, das Programm-Logo in einem größeren Abstand zu Logos von Dritten (z.B. Logos von Partnerorganisationen) zu positionieren. Werden Logos Dritter direkt neben dem Programm-Logo positioniert, ist die EU-Flagge des Programm-Logos mindestens genauso hoch bzw. breit wie das größte der anderen Logos. (siehe Anhang IX Ziff. 1.7 der VO (EU) 2021/1060)

Nachfolgend beispielhafte Abbildungen:

Mindestgröße des Programm-Logos

  • Höhe der EU-Flagge mind. 1 cm (Ausnahme: kleinere Werbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten)
  • weitere Details zur Mindestgröße:  siehe Programmhandbuch, Kapitel 7.3 und Interreg Brand Design Manual, Kapitel 6

! Weitere Hinweise zur korrekten Verwendung sowie zur Positionierung des Programm-Logos, finden Projekte insb. in den folgenden Dokumenten (siehe unten unter 5. Zusätzliche Informationen und Downloads):

1.3 Beispiele zur Verwendung des Logos auf unterschiedlichen Hintergründen

Empfehlung: Verwenden Sie das Programm-Logo mehrfarbig und auf weißem bzw. hellem Untergrund. Das zum Download bereitgestellte Programm-Logo, hat bereits einen nicht sichtbaren Abstandsrand von ein „u“ (u = ½ der Höhe des EU-Emblems) um die 4 Design-Elemente.

Wird ein heller mehrfarbiger Hintergrund verwendet, muss das Rechteck mit dem EU-Emblem durch einen weißen Rand umgeben sein, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entspricht.

Wird ein dunkler mehrfarbiger Hintergrund verwendet, gibt es zwei Design-Optionen:

 

  • die mehrfarbige Marke zentriert in einem weißen Rechteck mit einem Abstand zu den Außenrändern
  • die Marke mit dem EU-Emblem in bunt mit weißem Rand umgeben von dem Interreg-Element und dem Kofinanzierungs-Hinweis in Weiß.

Wenn aus gestalterischen Gründen oder aufgrund der geringen Größe eines zu bedruckenden Artikels (z. B. Kugelschreiber) eine farbige Nutzung nicht sinnvoll ist, kann eine monochrome Variante des Programmlogos in Schwarz auf hellen Hintergründen genutzt werden.

Logo-Alternative für kleinere Werbematerialien:

2. Projekt-Logo

2.1 Projekt-Logo auf Basis des Programm-Logos

Projektpartner haben die Möglichkeit, ein Projekt-Logo auf Basis des Programm-Logos zu erstellen! Design-Vorgaben zum Programm-Logo sind analog zu verwenden.

(siehe oben 1. Programm-Logo)

Das Programm-Logo wird um zwei Design-Elemente erweitert: um 1. eine vertikale Linie und 2. das Projekt-Akronym, das im Förderantrag verwendet wird. Der Abstand zwischen dem Projekt-Akronym und der Trennlinie sowie der Trennlinie und dem Interreg-Element beträgt je ein „u“.

Für das Projekt-Akronym wird die Schrift Arial verwendet. Die Schrifthöhe beträgt zwischen ½ und max. ein „e“; Referenz ist der 1. Großbuchstabe. Das Projekt-Akronym kann sowohl einzeilig als auch zweizeilig auf Höhe des „Interreg-Elements“ vorangestellt werden (siehe Interreg Brand Design Manual Kapitel 4.1, unten unter 5. Zusätzliche Informationen und Downloads). Die Schriftfarbe wird entsprechend der Priorität ausgewählt, in der das Projekt umgesetzt wird (siehe 4.1 Thematische Icons).

Empfehlung: Sofern die Projektpartner gemäß Programmhandbuch Kapitel 7.4 planen, ein Projekt-Logo auf Basis des Programm-Logos zu verwenden, empfehlen wir Leadpartnern, sich vorab zur Abstimmung mit einem Entwurf des Projekt-Logos an das Gemeinsame Sekretariat zu wenden.

2.2 Eigenes Projekt-Logo

Projekte können sich entscheiden, ein eigenes Projekt-Logo zu entwickeln und zu verwenden. Das Programm-Logo muss immer erscheinen, wenn das eigene Projekt-Logo verwendet wird.

Werden beide Logos direkt nebeneinander positioniert, sollte das Programm-Logo rechts vom Projekt-Logo stehen. In diesem Fall ist die EU-Flagge des Programm-Logos mindestens genauso hoch bzw. breit wie das größte der anderen Logos. Die Empfehlungen zur Positionierung des Programm-Logos sind ebenfalls zu beachten.

(siehe oben 1. Programm-Logo)

Projekt-Akronym

Welches Akronym passt für das Projekt? Hilfreiche Tipps finden Sie im Interreg Newsflash Nr. 8!

3. Kleinteilige Projekte

Wir empfehlen Kleinteiligen Projekten, ausschließlich das Programm-Logo zu verwenden und auf ein Projekt-Logo zu verzichten.

4. Thematische Icons und Programm-Bilder

4.1 Thematische Icons

Das Programm verwendet für jede Priorität bzw. das Spezifische Ziel einer Priorität folgende thematische Icons. Diese wurden von Interact in Abstimmung mit der Europäischen Kommission entwickelt und können ebenfalls durch die Projekte verwendet werden.

Details: siehe Interreg Brand Design Manual (Kapitel 7) unten unter 5. Zusätzliche Informationen und Downloads.

Priorität 1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

Farbcodes
  • CMYK 72 / 0 / 42 / 0
  • HEX #18BAA8
  • RGB 24 / 186 / 168

Priorität 2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren

 

Farbcodes
  • CMYK 48 / 0 / 89 / 0
  • HEX #9ACA3C
  • RGB 154 / 202 / 60

Priorität 3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

 

Farbcodes
  • CMYK 10 / 75 / 60 / 1
  • HEX #DA5C57
  • RGB 218 / 92 / 87

Priorität 4: Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten

 

Farbcodes
  • CMYK 87 / 51 / 0 / 0
  • HEX #0E6EB6
  • RGB 14 / 110 / 182

4.2 Sonstige Programm-Bilder

Karte vom Interreg-Gebiet

Beachten Sie, dass das Motto „Mehr als Nachbarschaft“ mit ausreichendem Abstand vom Programm-Logo platziert werden sollte, z.B. Programm-Logo oben links und das Motto unten rechts auf einer Seite. Es ist unzulässig, dass Motto direkt neben dem Programm-Logo zu verwenden.

5. Zusätzliche Informationen und Downloads

5.1 Kommunikationspflichten des Programms und der Begünstigten

5.1.1 Verordnung (EU) 2021/1060

Nachfolgend Link und Download:

5.1.2 Verordnung (EU) 2021/1059

Nachfolgend Link und Download:

5.2 Interreg Brand Design Manual (Interact)

Nachfolgend Link und Download:

5.3 Verwendung des EU-Emblems im Zusammenhang mit EU-Programmen 2021–2027

(Use of the EU emblem in the context of EU programmes 2021-2027)

Nachfolgend Link und Download:

5.4 Tools zur Unterstützung der Sichtbarkeit der EU

siehe u.a. Kapitel 4 Physische visuelle Elemente (Schilder und Tafeln, gedruckte oder elektronische Anzeigen, Aufkleber), Kapitel 6 Visuelle Elemente für die Online-Kommunikation (Website, Soziale Medien), Kapitel 7 Veranstaltungen und Werbeartikel

Nachfolgend Link und Download:

6. Gemeinsam die Sichtbarkeit der Projekte erhöhen

Lassen Sie uns gemeinsam die Sichtbarkeit Ihrer Projekte durch die folgenden Maßnahmen erhöhen.

6.1 Austausch zwischen Projekten und dem Gemeinsamen Sekretariat

Wir ermutigen unsere Leadpartner und Projektpartner und laden dazu ein, dem Gemeinsamen Sekretariat – unabhängig von den Projektberichten – rechtzeitig Informationen über Ihre geplanten Veranstaltungen wie Konferenzen, Workshops oder Seminare mitzuteilen – mindestens 2 Wochen vorher. Dies gibt uns die Möglichkeit, Informationen auf unserer Programm-Website unter „Aktuelles – Veranstaltungen“ einzustellen und in den Sozialen Medien zu teilen.

Zur Neuigkeit

Unter „Bewilligte Projekte“ legen wir für jedes Projekt eine eigene Informationsseite an. Hier können wir ebenfalls besondere Highlights aus Ihren Projekten hinterlegen, wie z.B. Videos, Dokumente, Links zu den eigenen Projekt-Seiten.

Zur Seite „Bewilligte Projekte“

Zudem haben wir im Dezember 2025 eine neue Rubrik „Neues aus unseren Projekten“ eingeführt. Alle 2 bis 3 Monate wollen wir über wichtige Ereignisse und Ergebnisse unserer Projekte informieren. Alle Neuigkeiten werden auf der Seite „Bewilligte Projekte“ am Ende gesammelt in einer Neuigkeiten-Box verfügbar sein.

Zur Neuigkeit

Soziale Medien

Sie informieren über Ihr Projekt regelmäßig in den Sozialen Medien?

Taggen Sie uns!
Instagram: interreg_mvbbpl
Facebook: Interreg MV / BB / PL
LinkedIn: Interreg MV / BB / PL

Verwenden Sie am Ende Ihrer Posts die nachfolgenden Hashtags:
#interregmvbbpl
#interreg
#EUinmyregion

6.2 Austausch zwischen Projekten und Presse

Wir freuen uns immer wieder, Neues über unsere Interreg-Projekte in der Presse zu lesen, zu hören und zu sehen.

Wir haben nachfolgend ein paar nützliche Hinweise für Ihre Pressearbeit zusammengetragen, damit in den Beiträgen der Presse konkrete Informationen über die EU-Förderung enthalten.

Mindestinformationen:

  • Direkt in der Überschrift, in der Zwischenüberschrift oder im Text der Pressemitteilung sollte ein Verweis auf die EU-Finanzierung enthalten sein; der Verweis sollte nicht durch den Namen des Programms ersetzt werden;
  • Der Name des Interreg-Programms sollte vollständig im Text ausgeschrieben bzw. in einem audio-visuellen Beitrag vollständig ausgesprochen werden: Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027
  • Benennung Akronym oder Titel des Projekts
  • Informationen zu den geplanten / umgesetzten Aktivitäten

Zusätzliche Hintergrundinformationen zum Projekt, die z.B. direkt im Text oder am Ende des Beitrags aufgeführt werden können:

  • Benennung des Leadpartners unter dessen Hauptverantwortung, das Projekt umgesetzt wird,
  • Benennung der Projektpartner und ggf. weiterer wichtiger Assoziierter Partner
  • Höhe des Projektbudgets gesamt
  • Dauer des Projekts
  • Internetseite des Projekts

Zusätzliche Hintergrundinformationen zum Programm, die z.B. direkt im Text oder am Ende des Beitrags aufgeführt werden können:

  • zuständige Stelle, die den Fördervertrag mit dem Leadpartner eines Projekts schließt und EU-Mittel an den Leadpartner auszahlt, ist die Verwaltungsbehörde des Programms, d.h. das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern.
  • Projektauswahl erfolgt durch einen Begleitausschuss bestehend aus regionalen und nationalen Vertretern sowie Vertretern der Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen. Die Euroregion Pomerania ist durch 2 von insgesamt 14 stimmberechtigten Mitgliedern im Begleitausschuss vertreten.
  • Interreg-Programme werden unter dem Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ der europäischen Kohäsionspolitik umgesetzt.
  • Die EU-Förderung wird finanziert aus den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
  • In der Förderperiode 2021-2027 stehen 116,8 Mio. Euro EFRE-Mittel zur Förderung von Projekten zur Verfügung.
  • zweisprachiges, grenzüberschreitendes Programm

Beachten Sie die vorgenannten Hinweise ebenfalls beim Erstellen eigener Pressemitteilungen.

6.3 Empfehlungen der Europäischen Kommission für Strategische Projekte und Vorhaben mit Gesamtkosten über 5 Mio. Euro

Die Europäische Kommision hat die Verwaltungsbehörden von Interreg–Programmen in ganz Europa gebeten, die nachfolgenden Empfehlungen für Strategische Projekte und Projekte mit Gesamtkosten über 5 Mio. Euro zu teilen, die gemäß Artikel 36 Absatz 4 Buchstabe der Verordnung (EU) 2021/1059 (Interreg-Verordnung) eine Kommunikationsveranstaltung mit Einbeziehung der Europäischen Kommission und der zuständigen Verwaltungsbehörde im Laufe der Projektumsetzung organisieren müssen.

Die Kommission hat die nachfolgenden Elemente zusammengestellt:

! Hinweis der Verwaltungsbehörde der Programms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027:

Um den Empfehlungen der Europäischen Kommission gerecht werden zu können, sollten betroffene Projekte im Programm bei der Organisation der Kommunikationsveranstaltung rechtzeitig das Gemeinsame Sekretariat einbeziehen. Informieren Sie uns mindestens 3 Monate im Voraus, damit wir sicherstellen können, dass die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat Sie bei der Organisation der Veranstaltung angemessen unterstützen können.

Machen Sie mit und lassen Sie uns mit den vorgenannten Maßnahmen gemeinsam für Ihre Initiativen werben, ihre Sichtbarkeit erhöhen und ein größeres Publikum erreichen!

Weiterführende Informationen