1. Call: INT01/2023 – alle Prioritäten

(außer SZ 6.3 und KPF)

1. Callbudget

Im Rahmen dieses Calls stehen insgesamt max. 51.339.954 EUR EFRE zur Verfügung:

Priorität 1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
Spezifisches Ziel 1.1: Forschung und Innovation
Geplantes Budget des Aufrufes INT01/2023 bis zu: 13.200.217  EUR EFRE

Priorität 2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
Spezifisches Ziel 2.4: Anpassung an den Klimawandel
Geplantes Budget des Aufrufes INT01/2023 bis zu: 9.989.686 EUR EFRE

Spezifisches Ziel 2.7: Naturschutz und Biodiversität
Geplantes Budget des Aufrufes INT01/2023 bis zu: 7.500.717 EUR EFRE

Priorität 3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
Spezifisches Ziel 4.2: Bildung
Geplantes Budget des Aufrufes INT01/2023 bis zu: 9.989.686 EUR EFRE

Spezifisches Ziel 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus
Geplantes Budget des Aufrufes INT01/2023 bis zu: 19.941.964 EUR EFRE

Priorität 4: Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten
Spezifisches Ziel 6.1: Kapazitäten für Kooperation
Geplantes Budget des Aufrufes INT01/2023 bis zu: 7.146.467 EUR EFRE

Das Call-Budget beträgt maximal 51.339.954 EUR EFRE. In Abhängigkeit der Menge und Qualität der eingereichten Förderanträge gilt zusätzlich ein Limit von höchstens 2/3 der in den einzelnen Spezifischen Zielen zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel.

2. Termin der Antragstellung

Vom 30.03.2023 (8:00 Uhr) bis zum 07.06.2023 (16:00 Uhr).

3. Form der Antragstellung

Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über das Jems zu stellen.

Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.

Zugang zum Jems: https://jems-interreg6a.net/
oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net

Handreichungen zum Jems: https://www.interreg6a.net/jems/

Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden!
https://www.interreg6a.net/antragstellung/

Jems Helpdesk: jems@interreg6a.net

4. Antragsberechtigte Projektpartner

Als förderfähige Partner gelten:

  • lokale, regionale oder nationale Behörden,
  • sektorale Agenturen,
  • Infrastruktur- und (öffentlicher) Dienstleistungsanbieter,
  • Interessenvereinigungen inkl. Nichtregierungsorganisationen (Vereine, Verbände, Stiftungen),
  • Hochschul- und Forschungseinrichtungen,
  • Bildungs-/Ausbildungszentren und Schule,
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen,
  • Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ),
  • Internationale Organisationen, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV),
  • Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen,
  • Große Unternehmen,
  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und
  • sonstige mit Rechtspersönlichkeit.

Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnimmt – beide mit EFRE-Mitteln.

Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein. Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner (Leadpartner).
Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen diese Funktion übernehmen (Programmhandbuch Kapitel 2.1 Projektpartnerschaft).

5. Programmgebiet

Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet). In begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind.

6. Thematischer Bereich der Förderanträge

Ein beispielhafter Katalog der grenzüberschreitenden Vorhaben ist dem Programmhandbuch Kapitel 1.2 Programmprioritäten zu entnehmen.

Weiterhin sind im Kooperationsprogramm Besonderheiten der jeweiligen Spezifischen Ziele festgelegt, die bei der Bewertung der Förderanträge berücksichtigt werden. Strategische Projekte, die programmraumübergreifende Herausforderungen adressieren sind besonders willkommen.

Kooperationsprogramm: https://www.interreg6a.net/vorbereitung-2021-2027/

7. Fördersatz der Projekte

Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben erhalten.

Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 EUR EFRE beantragt werden.

Das Programm beabsichtigt die Nutzung einer Abschlusskostenpauschale. Die Nutzung dieser Abschlusskostenpauschale steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Prüfbehörde. Im Falle einer Nichtgenehmigung ist die Abrechnung von Abschlusskosten auf der Basis tatsächlicher Ausgaben geplant, wobei weitere Details durch das Gemeinsame Sekretariat kommuniziert werden.

Die Förderfähigkeitsregeln sind dem Programmhandbuch Kapitel 4 Regeln zur Förderfähigkeit von Ausgaben zu entnehmen.

Programmhandbuch: https://www.interreg6a.net/programmhandbuch/

8. Reguläre Projekte und Kleinteilige Projekte

Als reguläre Projekte gelten die Projekte mit dem Gesamtbudget größer als 200.000 EUR.

Projekte, die ein Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR haben und nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden, sind als Kleinteilige Projekte zu behandeln (Programmhandbuch Kapitel 4.4.3 Draft Budget).

9. Projektauswahl

Die Bestimmungen zur Projektbewertung befinden sich im Programmhandbuch Kapitel 3.3 Projektauswahl.

10. Erwarteter Projektauswahltermin

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht (voraussichtlich November 2023).

11. Rechtsbehelft

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen.
Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Kapitel 3.4 Beschwerdeverfahren beschrieben.

12. Anlagen bei Antragstellung

Anlagen bei Antragstellung (Phase 1) sind dem Programmhandbuch Kapitel 8.2 zu entnehmen. Folgende Vorlagen sind unverändert zu verwenden:

  • Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag (DE,PL)
  • Partnerschaftsvereinbarung zur Regelung der Rechte und Pflichten der Partner bei der Projektumsetzung (DE,PL)
  • Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PL)
  • Verpflichtungserklärung Assoziierter Partner (DE,PL)
13. Antragsberatung

Ihre Projektideen können Sie individuell besprechen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Gemeinsamen Sekretariat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinsames Sekretariat Interreg VI A
Ernst-Thälmann-Str. 4
D – 17321 Löcknitz
E-Mail: info@interreg6a.net

Ansprechpartner: https://www.interreg6a.net/ansprechpartner/

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