2. Call: INT02/2023 – KPF-Sonder-Call

(SZ 4.6, SZ 6.3)

1. Callbudget
Spezifisches Ziel Programmmittel KPF EFRE in EUR
4.6 7.837.689 EUR
6.3 5.912.311 EUR
Gesamt 13.750.000 EUR
2. Antragstellungstermin

Vom 30.03.2023 (8:00 Uhr) bis zum 26.04.2023 (16:00 Uhr)

3. Antragstellungsform

Der Förderantrag ist online vom KPF-Verwalter über das Jems zu stellen.

Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.

Zugang zum Jems: https://jems-interreg6a.net/
oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net

Handreichungen zum Jems: https://www.interreg6a.net/jems/

Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden!
https://www.interreg6a.net/antragstellung/
Jems Helpdesk: jems@interreg6a.net

4. Antragsberechtigte KPF-Verwalter

Der Sonder-Call richtet sich an den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania und die Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.

5. Thematischer Bereich der Förderanträge

Die kleinen Projekte, die im SZ 4.6 umgesetzt werden, richten sich thematisch auf Maßnahmen aus, die die Kultur und den nachhaltigen Tourismus als Bestandteil der Wirtschaftsentwicklung, der sozialen Inklusion und der sozialen Innovation in der deutsch-polnischen Grenzregion stärken.

Die kleinen Projekte, die im SZ 6.3 umgesetzt werden, richten ihre Schwerpunkte auf Aktivitäten aus, die den Aufbau gegenseitigen Vertrauens durch Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Behörden fördern.

Die thematische Ausrichtung der kleinen Projekte entspricht den lokalen Bedürfnissen des Programmgebiets, korrespondiert mit der Interventionslogik des Programms und richtet sich nach den Aktivitäten und Aktionen der jeweiligen Priorität und des jeweiligen spezifischen Ziels wie in Kapitel 2 des Programms (Link zum Programmdokument: https://www.interreg6a.net/vorbereitung-2021-2027/) beschrieben.

Ferner können die kleinen Projekte thematisch so gestaltet werden, dass sie bei der Vorbereitung beziehungsweise bei der Durchführung der regulären Projekte flankierend umgesetzt werden. Bei der Abrechnung der kleinen Projekte kommen vereinfachte Kostenoptionen zum Einsatz.

6. Fördersatz der Projekte

Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben erhalten.

Die Förderfähigkeitsregeln sind dem Programmhandbuch Kapitel 4 Regeln zur Förderfähigkeit von Ausgaben zu entnehmen:

Die beiden Vereine werden aufgefordert, gemeinsam eine KPF-Richtlinie mit weiteren Details zur Auswahl und Förderung von kleinen Projekten zu erarbeiten. Diese KPF-Richtlinie bedarf der Genehmigung der Verwaltungsbehörde unter Beteiligung der Programmpartner.

Weitere Details zu den Bestimmungen der Kleinprojektfonds sind dem Kapitel 5.1 Programmhandbuch zu entnehmen.

Link zum Programmhandbuch: https://www.interreg6a.net/programmhandbuch/

7. Kleine Projekte

Die EFRE-Förderung für die kleinen Projekte darf 50.000 EUR nicht überschreiten.

8. Projektauswahl

Die Bestimmungen zur Projektbewertung befinden sich im Programmhandbuch Kapitel 3.3 Projektauswahl.

9. Erwarteter Projektauswahltermin

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht (voraussichtlich Juli 2023).

10. Rechtsbehelf

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Kapitel 3.4 Beschwerdeverfahren beschrieben.

11. Anlagen bei Antragsstellung

Anlagen bei Antragsstellung (Phase 1) sind dem Programmhandbuch Kapitel 8.2 zu entnehmen.

Als „Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag“ verwenden die KPF-Verwalter bitte die folgende Vorlage in unveränderter Form:

  • Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag KPF (DE,PL)
12. Antragsberatung

Ihre Projektideen können Sie individuell besprechen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Gemeinsamen Sekretariat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gemeinsames Sekretariat Interreg VI A
Ernst-Thälmann-Str. 4
D – 17321 Löcknitz
E-Mail: info@interreg6a.net
Ansprechpartner: https://www.interreg6a.net/ansprechpartner/