5. Call: INT05/2025

Priorität 1 (SZ 1.1) und Priorität 3 (SZ 4.6)

1. Themen und Budget des Calls

Im Rahmen dieses Calls INT05/2025 stehen insgesamt max. 15.479.523,92 EUR EFRE zur Verfügung:

Priorität 1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

Im spezifischen Ziel 1.1: Forschung und Innovation – mit einem geplanten Budget des Aufrufes bis zu: 7.253.289,81 EUR EFRE
werden zu einer Antragstellung besonders ermutigt: Projekte mit breiten Projektpartnerschaften in den Zukunftsfeldern Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität, die zum einen Innovationsakteure aus dem Wissenschafts- und Forschungssektor einbinden, aber auch konkrete wirtschaftliche Akteure und deren Netzwerke in die Projektaktivitäten mit einbeziehen.

Priorität 3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

! Achtung
Im spezifischen Ziel 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus – mit einem geplanten Budget des Aufrufes bis zu: 8.226.234,11 EUR EFRE
werden Projekte, die kulturelle und touristische Stätten unterstützen, um deren Zugänglichkeit für Besucher aus dem Nachbarland zu erhöhen, bevorzugt gefördert, da sie besonders zur Zielerreichung des Kooperationsprogramms beitragen.

2. Termin der Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 31.03.2025 (8:00 Uhr) bis zum 18.09.2025 (16:00 Uhr) möglich.

3. Form der Antragstellung

Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über das Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Spätestens 14 Kalendertage nach Einreichung des Antrags im Jems muss die unterschriebene Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag im Papieroriginal im Gemeinsamen Sekretariat vorliegen. (siehe Ziff. 12)

4. Beispielhafte Mittelempfänger

Priorität 1
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Verkehrsunternehmen
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren
  • Wirtschaftsnahe Einrichtungen
  • lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie Stellen der staatlichen Verwaltung
Priorität 3
  • Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
  • Tourismusverbände und –organisationen
  • Kultureinrichtungen
  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen

Mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner nehmen am Projekt teil – beide mit EFRE-Mitteln.
Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner (Leadpartner).
Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen die Rolle des Leadpartners übernehmen (Programmhandbuch Kapitel 2.1 Projektpartnerschaft).

5. Programmgebiet

Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet). Soweit ein effektiverer und höherer grenzübergreifender Mehrwert der Projekte möglich wird, ermutigt das Programm dazu auch Projektpartner aus den übrigen deutsch-polnischen Fördergebieten programmübergreifend in die Projektumsetzung einzubeziehen.

In darüber hinaus begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind.

6. Thematischer Bereich der Förderanträge

Im Kooperationsprogramm sind Besonderheiten der jeweiligen Spezifischen Ziele festgelegt, die bei der Bewertung der Förderanträge berücksichtigt werden.

Nähere Informationen über Ziele der Förderung und erwartete Maßnahmenarten finden Sie unter folgendem Link:

sowie im Programmhandbuch Kapitel 1.2 Programmprioritäten.

Strategische Projekte, die programmraumübergreifende Herausforderungen adressieren sind besonders willkommen.

7. Fördersatz der Projekte

Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben erhalten.
Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 EUR EFRE beantragt werden.
Für die Projektabschlusskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 6.720,00 EUR EFRE beantragt werden.

Die Förderfähigkeitsregeln sind dem Programmhandbuch Kapitel 4 Regeln zur Förderfähigkeit von Ausgaben zu entnehmen.
Programmhandbuch: https://www.interreg6a.net/programmhandbuch/

8. Reguläre Projekte und Kleinteilige Projekte

Als reguläre Projekte gelten die Projekte mit einem Gesamtbudget größer als 200.000 EUR.

Projekte, die ein Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR haben und nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden, sind als Kleinteilige Projekte zu behandeln (Programmhandbuch Kapitel 4.4.3 Draft Budget).
Förderanträge in diesem Call müssen ein Mindestbudget von über 50.000 EUR EFRE haben.

! Vorab-Information: im Laufe des 2. Halbjahrs 2025 wird ein gesonderter Call für Kleinteilige Projekte mit einem Gesamtbudget zwischen 50.000 und 200.000 Euro geöffnet werden! Hierfür werden wir in den kommenden Wochen Verfahrensvereinfachungen vorbereiten.

9. Projektauswahl

Die Bestimmungen zur Projektbewertung befinden sich im Programmhandbuch Kapitel 3.3 Projektauswahl.

10. Erwarteter Projektauswahltermin

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht (voraussichtlich März 2026).

11. Rechtsbehelft

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen.

Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Kapitel 3.4 Beschwerdeverfahren beschrieben.

12. Anlagen bei Antragstellung

Anlagen bei Antragstellung (Phase 1) sind dem Programmhandbuch Kapitel 8.2 zu entnehmen. Folgende Vorlagen sind unverändert zu verwenden:

  • Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag (DE, PL)
  • Partnerschaftsvereinbarung zur Regelung der Rechte und Pflichten der Partner bei der Projektumsetzung (DE, PL)
  • Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PL)
  • Verpflichtungserklärung Assoziierter Partner (DE, PL)

13. Antragsberatung und Antragsvorabcheck

Ihre Projektideen können Sie individuell auf Grundlage einer Projektskizze mit dem Gemeinsamen Sekretariat besprechen.

Antragsvorabcheck – NEU!

Weiterhin bietet das Programm die Möglichkeit eines zusätzlichen Antragsvorabchecks auf freiwilliger Basis. Hierfür übermitteln die Antragsteller bis spätestens 07. August 2025 ihren finalen Antragsentwurf außerhalb von Jems an das Gemeinsame Sekretariat – vor der offiziellen Projekteinreichung im Jems!

Für einen erfolgreichen Antragscheck wird empfohlen, das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit Hilfe des PDF-Antragsexports in Jems zu generieren. Alternativ nutzen Sie das Offline-Antragsformular (Download: https://www.interreg6a.net/antragstellung/).
Die Anträge sollten, wenn möglich, in beiden Sprachfassungen per E-Mail an das Gemeinsame Sekretariat übermittelt werden.

Im Ergebnis erhalten die Antragsteller innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rückmeldung u.a. bezüglich

  • der Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit,
  • des grenzüberschreitenden Mehrwerts ihres Antrags sowie
  • dessen Übereinstimmung mit dem gewählten Spezifischen Ziel.

Darüber hinaus finden keine Konsultationen zum Ergebnis des Vorabchecks statt.

! Achtung: Bei Nutzung des Antragsvorabchecks besteht kein Rechtsanspruch auf eine spätere Projektauswahl durch den Begleitausschuss.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinsames Sekretariat Interreg VI A
Ernst-Thälmann-Str. 4
D – 17321 Löcknitz

E-Mail: info@interreg6a.net
Ansprechpartner: https://www.interreg6a.net/ansprechpartner/