6. Call: INT06/2025
Priorität 2 (SZ 2.4 + SZ 2.7 )
und Priorität 3 (SZ 4.2)
1. Themen und Budget des Calls
Im Rahmen dieses fortlaufenden Calls INT06/2025 stehen max. 23.959.571,83 EUR EFRE zur Verfügung.
! Achtung: Innerhalb der Spezifischen Ziele werden Projekte, die aktuell unterdurchschnittlich erfüllte Indikatoren bedienen und damit besonders zur Zielerreichung des Kooperationsprogramms beitragen bevorzugt gefördert.
Priorität 2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
Im spezifischen Ziel 2.4: Anpassung an den Klimawandel – mit einem geplanten Budget des Aufrufes bis zu: 11.024.693,15 EUR EFRE
werden Projekte bevorzugt, die
- gemeinsam neue Strategien und Ziele entwickeln und mit Aktionsplänen umsetzen, die darauf abzielen zielorientierte Prozesse zu verfolgen
- aus gemeinsamen Pilotaktionen Lösungen entwickeln
- dazu führen, dass gemeinsamen Strategien und Aktionspläne von Organisationen während der Projektlaufzeit oder nach der Projektlaufzeit angenommen und umgesetzt werden
- Teilnahmen an grenzübergreifenden Maßnahmen ermöglichen, die nach Projektabschluss von den Partnern und assoziierten Partnern als Fortsetzung der Zusammenarbeit organisiert werden.
Im spezifischen Ziel 2.7: Naturschutz und Biodiversität – mit einem geplanten Budget des Aufrufes bis zu: 6.503.402,17 EUR EFRE
werden Projekte bevorzugt, die
- Teilnahmen an grenzübergreifenden Maßnahmen ermöglichen, die nach Projektabschluss von den Partnern und assoziierten Partnern als Fortsetzung der Zusammenarbeit organisiert werden.
Priorität 3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
Im spezifischen Ziel 4.2: Bildung – mit einem geplanten Budget des Aufrufes bis zu: 6.431.476,51 EUR EFRE
werden Projekte bevorzugt, die
- im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, im Verlauf mehrerer Sitzungen Wissen vermitteln und den Teilnehmern eines gemeinsam im Projekt geförderten Ausbildungsprogramms einen Abschluss ermöglichen.
2. Termin der Antragstellung
Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 31.03.2025 (8:00 Uhr) bis zum 31.03.2026 (16:00 Uhr) möglich.
3. Form der Antragstellung
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über das Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Spätestens 14 Kalendertage nach Einreichung des Antrags im Jems muss die unterschriebene Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag im Papieroriginal im Gemeinsamen Sekretariat vorliegen. (siehe Ziff. 12)
- Zugang zum Jems: https://jems-interreg6a.net/ oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net
- Online-Handreichungen zum Jems: https://www.interreg6a.net/jems/
- Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden! https://www.interreg6a.net/antragstellung/
- Weitergehende technische Unterstützung zum Jems erfolgt über den Helpdesk: jems@interreg6a.net
4. Beispielhafte Mittelempfänger
Priorität 2
- Staatliche Verwaltungen
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie staatliche Stellen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
Priorität 3
- Bildungs- und Ausbildungsträger sowie Hochschulen
- Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und staatliche Bildungsverwaltung
- Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und weitere wirtschaftsnahe Einrichtungen
- Gewerkschaften
- Arbeitsämter
- Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner nehmen am Projekt teil – beide mit EFRE-Mitteln.
Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner (Leadpartner).
Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen die Rolle des Leadpartners übernehmen (Programmhandbuch Kapitel 2.1 Projektpartnerschaft).
5. Programmgebiet
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet). Soweit ein effektiverer und höherer grenzübergreifender Mehrwert der Projekte möglich wird, ermutigt das Programm dazu auch Projektpartner aus den übrigen deutsch-polnischen Fördergebieten programmübergreifend in die Projektumsetzung einzubeziehen.
In darüber hinaus begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind.
6. Thematischer Bereich der Förderanträge
Im Kooperationsprogramm sind Besonderheiten der jeweiligen Spezifischen Ziele festgelegt, die bei der Bewertung der Förderanträge berücksichtigt werden.
Nähere Informationen über Ziele der Förderung und erwartete Maßnahmenarten finden Sie unter folgendem Link:
- für Priorität 2 https://www.interreg6a.net/prioritaet-2/ und
- für Priorität 3 https://www.interreg6a.net/prioritaet-3/
sowie im Programmhandbuch Kapitel 1.2 Programmprioritäten.
Strategische Projekte, die programmraumübergreifende Herausforderungen adressieren sind besonders willkommen.
- Programmhandbuch Kapitel 5.3 Strategische Projekte
- Programm-Website: https://www.interreg6a.net/strategische-projekte/
7. Fördersatz der Projekte
Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben erhalten.
Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 EUR EFRE beantragt werden.
Für die Projektabschlusskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 6.720,00 EUR EFRE beantragt werden.
Die Förderfähigkeitsregeln sind dem Programmhandbuch Kapitel 4 Regeln zur Förderfähigkeit von Ausgaben zu entnehmen.
Programmhandbuch: https://www.interreg6a.net/programmhandbuch/
8. Reguläre Projekte und Kleinteilige Projekte
Als reguläre Projekte gelten die Projekte mit einem Gesamtbudget größer als 200.000 EUR.
Projekte, die ein Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR haben und nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden, sind als Kleinteilige Projekte zu behandeln (Programmhandbuch Kapitel 4.4.3 Draft Budget).
Förderanträge in diesem Call müssen ein Mindestbudget von über 50.000 EUR EFRE haben.
! Vorab-Information: im Laufe des 2. Halbjahrs 2025 wird ein gesonderter Call für Kleinteilige Projekte mit einem Gesamtbudget zwischen 50.000 und 200.000 Euro geöffnet werden! Hierfür werden wir in den kommenden Wochen Verfahrensvereinfachungen vorbereiten.
9. Projektauswahl
Die Bestimmungen zur Projektbewertung befinden sich im Programmhandbuch Kapitel 3.3 Projektauswahl.
10. Erwarteter Projektauswahltermin
Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 gefasst.
Die Termine für die Projektauswahl werden zeitnah und in Abhängigkeit der eingereichten Projektanträge festgesetzt. Bei Bedarf werden quartalsweise Zusammenkünfte des Begleitausschusses im Onlineformat ab dem 3. Quartal 2025 stattfinden oder in geeigneten Fällen schriftliche Umlaufverfahren durchgeführt.
11. Rechtsbehelft
Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen.
Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Kapitel 3.4 Beschwerdeverfahren beschrieben.
12. Anlagen bei Antragstellung
Anlagen bei Antragstellung (Phase 1) sind dem Programmhandbuch Kapitel 8.2 zu entnehmen. Folgende Vorlagen sind unverändert zu verwenden:
- Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag (DE, PL)
- Partnerschaftsvereinbarung zur Regelung der Rechte und Pflichten der Partner bei der Projektumsetzung (DE, PL)
- Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PL)
- Verpflichtungserklärung Assoziierter Partner (DE, PL)
13. Antragsberatung und Antragsvorabcheck
Ihre Projektideen können Sie individuell auf Grundlage einer Projektskizze mit dem Gemeinsamen Sekretariat besprechen.
- Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin: https://www.interreg6a.net/beratungstreffen-neue-termine/
- Projektskizze: https://www.interreg6a.net/antragstellung/
Antragsvorabcheck – NEU!
Weiterhin bietet das Programm die Möglichkeit eines zusätzlichen Antragsvorabchecks auf freiwilliger Basis. Hierfür übermitteln die Antragsteller ihren finalen Antragsentwurf außerhalb von Jems an das Gemeinsame Sekretariat – vor der offiziellen Projekteinreichung im Jems!
Für einen erfolgreichen Antragscheck wird empfohlen, das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit Hilfe des PDF-Antragsexports in Jems zu generieren. Alternativ nutzen Sie das Offline-Antragsformular (Download: https://www.interreg6a.net/antragstellung/).
Die Anträge sollten, wenn möglich, in beiden Sprachfassungen per E-Mail an das Gemeinsame Sekretariat übermittelt werden.
Im Ergebnis erhalten die Antragsteller innerhalb von https://www.interreg6a.net/antragstellung/ 14 Tagen eine schriftliche Rückmeldung u.a. bezüglich
- der Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit,
- des grenzüberschreitenden Mehrwerts ihres Antrags sowie
- dessen Übereinstimmung mit dem gewählten Spezifischen Ziel.
Darüber hinaus finden keine Konsultationen zum Ergebnis des Vorabchecks statt.
! Achtung: Bei Nutzung des Antragsvorabchecks besteht kein Rechtsanspruch auf eine spätere Projektauswahl durch den Begleitausschuss.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gemeinsames Sekretariat Interreg VI A
Ernst-Thälmann-Str. 4
D – 17321 Löcknitz
E-Mail: info@interreg6a.net
Ansprechpartner: https://www.interreg6a.net/ansprechpartner/